
Kinder, deren Mutter noch nie verheiratet war, bzw. Kinder, die mehr als 302 Tage nach Auflösung der Ehe der Mutter geboren werden. Als Vater des unehelichen Kinds gilt der Mann, der der Mutter zwischen dem 302. und 180. Tag vor der Geburt beigewohnt hat. Die Feststellung der Vaterschaft erfolgt durch Urteil oder Anerkenntnis. Die Rechtsstellung d...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Uneheliche_Kinder

uneheliche Kinder, nicht eheliche Kinder.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Uneheliche Kinder (natürliche Kinder, Spurii), diejenigen Kinder, die in einem Geschlechtsverhältnis, welches die Weihe der Ehe nicht empfangen hat, erzeugt sind. Sie haben juristisch keinen Vater und keine väterlichen Aszendenten, teilen Rang, Stand und Gerichtsstand der Mutter und führen deren Namen. Die neuere Gesetzgebung hat ihnen vielfach...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Die rechtliche Stellung weißer U. K. regelt sich in den Schutzgebieten gemäß §§ 3 SchGG., 19 KonsGG. nach den Vorschriften des BGB. (§§ 1705 - 1718). Sie können wie in der Heimat durch nachfolgende Ehe legitimiert (§§ 1719 - 1722 BGB.) und für ehelich erklärt werden (§§ 1723 - 1740 BGB.). Die Ehel...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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